AGB

§1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1. Unsere AGB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltslos ausführen.

3. Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

1. Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend und unverbindlich.

2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als ?vertraulich? bezeichnet sind. Von ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 Preis und Zahlungsbedingungen

1. Der angegebene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmen, die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

2. Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser über 10% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des überhöhten Preises geltend gemacht werden.

3. Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5. Ist der Kunde Unternehmer sind wir im Verzugsfall berechtigt die gesetzlichen Zinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs bleibt vorbehalten. Sämtliche weitere Forderungen aus anderen Lieferungen oder Leistungen gegenüber dem Kunden werden im Verzugsfall sofort fällig, trotz etwaiger Fälligkeits- oder Stundungsabreden.

§4 Leistungszeit & Gefahrübergang

1. Sind von uns Lieferzeiten angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

2. Ist der Kunde Unternehmer, ist sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Lieferung ?ab Werk? vereinbart, ausschließlich Verladung und Verpackung.

§5 Haftung für Mängel

1. Bei Verbrauchern und Unternehmern, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkung ergibt. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt §6.

2. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei einer Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr.

3. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschweigen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

4. Ist der Kunde Unternehmer behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

5. Für Mängel und Schäden, die durch übliche Abnutzung, Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch und Bedienungsfehler entstanden sind, wird von der Jupi Networks GmbH & Co. KG keine Gewährleistung übernommen. Darüber hinaus ist die Gewährleistung ausgeschlossen im Falle höherer Gewalt, Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuchtigkeit und Überspannungen, die durch das Stromnetz bedingt sind. Nichtbeachtung der Herstellerempfehlungen und/oder der Bedienungsanleitungen begründen einen Ausschluss der Gewährleistung. Werden bei Geräten Seriennummern und/oder Typenbezeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§6 Haftung für Schäden

1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

3. Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt. Kann der Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

4. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahre beginnend mit der Entstehung des Anspruches, bzw. bei Schadenersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.

5. Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

3. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist dies zu erstatten.

4. Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/ Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Dies gilt als Vorbehaltsware.

5. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§8 Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.

§9 Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns und Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§10 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

1. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Die Verhandlungssprache ist deutsch.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Dieser Gerichtsstand gilt auch, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Stand 15.08.2006